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Bei Pflegetagegeldversicherungen wird ein vereinbarter Geldbetrag pro Tag versichert. Für jeden Tag, an dem Sie nachgewiesen pflegebedürftig sind, wird ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Pflegekosten, das versicherte Pflegetagegeld ausbezahlt.
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird unabhängig davon gezahlt, wie viel Vorleistungen Sie für die Pflegeaufwendungen aufgebracht haben. Dabei ist es, zumindest bei den meisten Versicherern, unerheblich, ob Angehörige oder ausgebildete Pflegefachkräfte die Pflege übernehmen.
Der Grundgedanke einer Pflegekostenversicherung / eines Pflegekostentarifs ist, dass nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten in einer Höhe von bis zu 100% aus der Pflegekostenversicherung erstattet werden.
Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus privater Altersvorsorge und Pflegezusatzversicherung. Mit einer Pflegerentenversicherung sorgen Sie also für Ihren Ruhestand vor, und sichern sich gleichzeitig gegen das Pflegefallrisiko ab.