{"id":289150,"date":"2026-01-16T12:59:32","date_gmt":"2026-01-16T10:59:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/?p=289150"},"modified":"2026-01-16T12:59:32","modified_gmt":"2026-01-16T10:59:32","slug":"willst-du-einen-schneemann-bauen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/willst-du-einen-schneemann-bauen-10289150\/","title":{"rendered":"Willst du einen Schneemann bauen?"},"content":{"rendered":"<p><figure class=\"hammy-responsive alignleft wp-image-289151 size-full\" title=\"Regeln zum Schneemann bauen\"  data-media=\"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/470633-e1768561091714.jpg\"><noscript><img src=\"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/470633-e1768561091714.jpg\" alt=\"Schneemann mit Karotte und drei Punkten\" title=\"Regeln zum Schneemann bauen\" width=\"225\" height=\"300\"><\/noscript><\/figure>ARAG Experten mit einer juristischen Betrachtung zum Tag des Schneemanns<br \/>\nW\u00e4hrend dieses eher nostalgische Lied aus dem Musical &#8222;Die Eisk\u00f6nigin&#8220; der erfolglose Versuch von Anna ist, ihre Schwester Elsa zum Spielen zu \u00fcberreden, geh\u00f6rt das Schneemannbauen neben der Schneeballschlacht wohl zu den gr\u00f6\u00dften Vergn\u00fcgen im Winter. Doch gibt es eigentlich Regeln dabei? Die ARAG Experten haben den Schneemann einmal einem juristischen Check unterzogen und wissen auch bei der Schneeballschlacht, worauf es ankommt.<!--more--><\/p>\n<p>Der Schneemann als Beleidigung<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens seit Musical-Schneemann Olaf wei\u00df man, wie ein z\u00fcnftiger Schneemann auszusehen hat: Eine Karotte als Nase, Kastanien als Augen, die Arme aus \u00c4sten und auf dem Kopf ein paar Zweige. Das stylische Finish bilden Schal und M\u00fctze. Doch was passiert eigentlich, wenn kreative K\u00f6pfe einen ganz anderen Schneemann bauen, um damit den Nachbarn zu provozieren? Konkret sind solche F\u00e4lle bereits aus dem Reich der Gartenzwerge bekannt: So zeigen einige der kleinen M\u00e4nner beispielsweise die Zunge, den Stinkefinger oder gar den blanken Hintern. Grunds\u00e4tzlich kein Problem. Doch gilt die anst\u00f6\u00dfige Geste dem Nachbarn, ist Schluss mit lustig. Dann stellt der kleine Mann eine Ehrverletzung dar und muss entfernt werden (Amtsgericht Gr\u00fcnstadt, Az.: 2a C 334\/93). Gleiches gilt laut ARAG Experten auch bei Schneem\u00e4nnern. Wer seiner winterlichen Kunst beispielsweise einen Stinkefinger verpasst, um den Nachbarn zu \u00e4rgern, muss mit einer Anzeige wegen Beleidigung oder einer Unterlassungsklage rechnen.<\/p>\n<p>Schneemannbau auf fremdem Grundst\u00fcck<\/p>\n<p>Nicht jeder hat das Gl\u00fcck, einen Schneemann im eigenen Garten bauen zu k\u00f6nnen. Also auf in den n\u00e4chsten Park, um sich dort nach Lust und Laune beim Kugelrollen auszutoben. Das Problem an \u00f6ffentlichen Fl\u00e4chen: Sie sind eben genau das &#8211; \u00f6ffentlich. Durch viele Besucher ist der Schnee hier meist schnell plattgetreten oder ger\u00e4umt und die Lebenserwartung eines Schneemanns ist auch nicht allzu hoch. Besser geeignet scheint da ein verschneites Grundst\u00fcck in der Nachbarschaft. Und gegen einen Schneemann wird es ja wohl keine Einw\u00e4nde geben, oder? Die ARAG Experten warnen jedoch: Wer fremde Grundst\u00fccke betritt, ohne um Erlaubnis zu fragen, begeht Hausfriedensbruch. Und das kann &#8211; eiskalt &#8211; mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden (Paragraf 123 Strafgesetzbuch).<\/p>\n<p>Schneeballschlacht: Spa\u00df mit Risiko<\/p>\n<p>Mindestens genauso beliebt wie das Bauen eines Schneemanns ist die Schneeballschlacht. Doch so harmlos das winterliche Vergn\u00fcgen auch wirkt, rechtlich kann es schnell frostig werden. Denn wer bei einer Schneeballschlacht einen Mitspieler verletzt, muss laut ARAG Experten grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Schaden aufkommen, wenn Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen.<\/p>\n<p>Vors\u00e4tzlich handelt, wer bewusst auf eine Verletzung abzielt, beispielsweise mit einem gefrorenen Schneeball, der gezielt auf das Gesicht geworfen wird. Fahrl\u00e4ssigkeit liegt vor, wenn der Schneeballwerfer die erforderliche Sorgfalt au\u00dfer Acht l\u00e4sst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bekannt ist, dass der Schneeball hart oder vereist ist und dennoch geworfen wird.<\/p>\n<p>Wann haften Kinder und wann die Eltern?<\/p>\n<p>Besonders h\u00e4ufig stellen sich Haftungsfragen, wenn Kinder an der Schneeballschlacht beteiligt sind. Hier kommt es laut ARAG Experten entscheidend auf das Alter an: Kinder unter sieben Jahren sind grunds\u00e4tzlich deliktsunf\u00e4hig. Sie selbst haften also nicht. Allerdings k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden die Eltern in die Pflicht genommen werden, z. B. wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder grunds\u00e4tzlich deliktsf\u00e4hig, sofern sie die n\u00f6tige Einsicht besitzen. Dann haften sie selbst f\u00fcr verursachte Sch\u00e4den. Fehlt diese Einsicht noch, kann wiederum eine Haftung der Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht in Betracht kommen.<\/p>\n<p>Wie streng diese Pflicht ist, h\u00e4ngt vom Alter, der Entwicklung und dem Charakter des Kindes ab. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es ausreicht, ein f\u00fcnfeinhalbj\u00e4hriges, normal entwickeltes Kind in Abst\u00e4nden von etwa 30 Minuten zu kontrollieren (Az.: VI ZR 51\/08). Schon ab etwa vier Jahren gesteht die Rechtsprechung Kindern gewisse Freir\u00e4ume zu, vorausgesetzt, die Eltern schauen regelm\u00e4\u00dfig nach dem Rechten. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Kinder \u00fcber die Gefahren einer Schneeballschlacht aufgekl\u00e4rt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Schneeballschlacht auf dem Schulhof<\/p>\n<p>Eine Besonderheit gilt bei Schneeballschlachten im schulischen Umfeld. Passiert ein Unfall auf dem Schulhof, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung, solange die Verletzung nicht vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrt wurde. Dieser Schutz endet unter Umst\u00e4nden nicht einmal am Schultor, wissen die ARAG Experten.<\/p>\n<p>Sogar eine Schneeballschlacht an einer etwa 100 Meter von der Schule entfernten Bushaltestelle kann noch als schulbezogen gelten (BGH, Az.: VI ZR 212\/07). In dem konkreten Fall hatte ein Sch\u00fcler einen Mitsch\u00fcler am Auge verletzt. Die Unfallversicherung wollte die Behandlungskosten sp\u00e4ter vom Werfer zur\u00fcckfordern, scheiterte jedoch. Die Begr\u00fcndung der Richter: Die durch den Schulbesuch entstandene Anspannung wirke noch fort, auch wenn das Schulgel\u00e4nde bereits verlassen wurde.<\/p>\n<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p>\n<p>Dann schauen Sie im <noindex><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a><\/noindex> vorbei.<\/p>\n<p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p>\n<p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p>\n<p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p>\n<p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p>\n<p>Dr. Matthias Maslaton<\/p>\n<p>Wolfgang Mathmann<\/p>\n<p>Dr. Shiva Meyer<\/p>\n<p>Hanno Petersen<\/p>\n<p>Dr. Joerg Schwarze<\/p>\n<p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p>\n<p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p>\n<p>ARAG SE<\/p>\n<p>Jennifer Kallweit<\/p>\n<p>ARAG Platz 1<\/p>\n<p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p>\n<p>+49 211 963-3115<\/p>\n<p><figure class=\"hammy-responsive \" title=\"\"  data-media=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/470633.png\"><noscript><img src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/470633.png\" alt=\"1c14dc372393e8a58d65a124b3a83dee6fe43554\" title=\"\" width=\"\" height=\"\"><\/noscript><\/figure><\/p>\n<p><noindex><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/noindex><\/p>\n<p><b>Pressekontakt<\/b><\/p>\n<p>Klaarkiming Kommunikation<\/p>\n<p>Claudia Wenski<\/p>\n<p>Steinberg 4<\/p>\n<p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p>\n<p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p>\n<p><figure class=\"hammy-responsive \" title=\"\"  data-media=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/470633.png\"><noscript><img src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/470633.png\" alt=\"1c14dc372393e8a58d65a124b3a83dee6fe43554\" title=\"\" width=\"\" height=\"\"><\/noscript><\/figure><\/p>\n<p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p>\n<p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit einer juristischen Betrachtung zum Tag des Schneemanns W\u00e4hrend dieses eher nostalgische Lied aus dem Musical &#8222;Die Eisk\u00f6nigin&#8220; der erfolglose Versuch von Anna ist, ihre Schwester Elsa zum Spielen zu \u00fcberreden, geh\u00f6rt das Schneemannbauen neben der Schneeballschlacht wohl zu den gr\u00f6\u00dften Vergn\u00fcgen im Winter. 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