{"id":289887,"date":"2026-07-31T10:34:13","date_gmt":"2026-07-31T08:34:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/?p=289887"},"modified":"2026-07-31T10:34:13","modified_gmt":"2026-07-31T08:34:13","slug":"kurioses-aus-dem-strassenverkehr-was-gerichte-entscheiden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/kurioses-aus-dem-strassenverkehr-was-gerichte-entscheiden-10289887\/","title":{"rendered":"Kurioses aus dem Stra\u00dfenverkehr: Was Gerichte entscheiden"},"content":{"rendered":"<p><figure class=\"hammy-responsive alignleft wp-image-289889 size-full\" title=\"Rechtsprechung im Stra\u00dfenverkehr\"  data-media=\"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/477296-e1785486811239.jpg\"><noscript><img src=\"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/477296-e1785486811239.jpg\" alt=\"Kreuzung bei Nacht von oben\" title=\"Rechtsprechung im Stra\u00dfenverkehr\" width=\"300\" height=\"200\"><\/noscript><\/figure>ARAG Experten mit vier ungew\u00f6hnlichen F\u00e4llen aus dem Verkehrsrecht<br \/>\nOb betrunken im Parkhaus, ein gef\u00e4hrlicher Gully oder angebliche Strandgeb\u00fchren: Im Stra\u00dfenverkehr kommt es immer wieder zu kuriosen F\u00e4llen. Nicht selten m\u00fcssen Gerichte kl\u00e4ren, wer verantwortlich ist und wo Haftungsgrenzen verlaufen. Anhand ausgew\u00e4hlter Entscheidungen zeigen die ARAG Experten, welche Ma\u00dfst\u00e4be dabei gelten und worauf Verkehrsteilnehmer achten sollten.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00fchrerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt durch ein Parkhaus?<\/p>\n<p>Ein Fahrer wollte sichtlich betrunken mit seinem Auto das Parkhaus verlassen. Eine Mitarbeiterin des Parkhauses verhinderte dies, indem sie die Schranke an der Ausfahrt deaktivierte. Der Fahrer fuhr zu seinem Parkplatz zur\u00fcck. Die anschlie\u00dfende Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 1,98 Promille. Gegen die Verurteilung wegen fahrl\u00e4ssiger Trunkenheit im Verkehr argumentierte er, er sei auf einem Privatgel\u00e4nde eingesperrt gewesen und habe daher nicht am \u201eVerkehr\u201c teilgenommen. Damit hatte er keinen Erfolg. Nach Auskunft der ARAG Experten folgten die Richter des Bayerischen Oberlandesgerichts dieser Argumentation nicht. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei der Fahrt vom Parkplatz zur Schranke und wieder zur\u00fcck sehr wohl um eine Trunkenheitsfahrt im \u00f6ffentlichen Verkehr. Der Parkhaus-Fahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und verlor seine Fahrerlaubnis (Az.: 204 StRR 102\/26).<\/p>\n<p>Wer haftet bei einem Sturz durch besch\u00e4digten Gully?<\/p>\n<p>Schlagl\u00f6cher und Stra\u00dfensch\u00e4den k\u00f6nnen f\u00fcr Motorradfahrer schnell gef\u00e4hrlich werden. Doch nicht jeder Unfall aufgrund eines mangelhaften Stra\u00dfenbelags f\u00fchrt automatisch zu einem Anspruch auf Schadenersatz. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem ein Motorradfahrer gest\u00fcrzt war, nachdem er nach eigenen Angaben mit dem Hinterrad an einem besch\u00e4digten Gullydeckel h\u00e4ngen geblieben war. F\u00fcr die Folgen des Unfalls verlangte er von der Stadt mehr als 6.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar seien Kommunen verpflichtet, ihre Stra\u00dfen in einem ausreichend sicheren Zustand zu halten. Eine absolute Sicherheit k\u00f6nne jedoch nicht verlangt werden. Nach Auffassung der Richter m\u00fcssen Verkehrsteilnehmer erkennbare Stra\u00dfenverh\u00e4ltnisse grunds\u00e4tzlich hinnehmen und ihre Fahrweise daran anpassen. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht besteht regelm\u00e4\u00dfig erst bei erheblichen Stra\u00dfensch\u00e4den. Im konkreten Fall konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Schaden am Gully die hierf\u00fcr erforderliche Gr\u00f6\u00dfenordnung erreicht hatte. Damit blieb der Motorradfahrer auf seinem Schaden sitzen (Landgericht Frankenthal, Az.: 3 O 181\/25).<\/p>\n<p>Fahrsch\u00fcler geblitzt \u2013 wer haftet?<\/p>\n<p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass grunds\u00e4tzlich der Fahrlehrer f\u00fcr Verkehrsverst\u00f6\u00dfe w\u00e4hrend einer praktischen Fahrstunde verantwortlich ist. Denn ist verpflichtet, das Fahrverhalten seines Sch\u00fclers zu \u00fcberwachen und bei Bedarf einzugreifen. Daher werden Bu\u00dfgeld und m\u00f6gliche Punkte in der Regel dem Fahrlehrer zugerechnet. Anders kann die Lage bei schwerwiegenden oder vors\u00e4tzlichen Verst\u00f6\u00dfen sein. Verh\u00e4lt sich ein fortgeschrittener Fahrsch\u00fcler besonders fahrl\u00e4ssig, kann ausnahmsweise auch eine eigene Verantwortung in Betracht kommen. Wird ein Pr\u00fcfling w\u00e4hrend der praktischen Fahrpr\u00fcfung geblitzt, hat das meist unmittelbare Folgen: Die Pr\u00fcfung ist nicht bestanden. Zudem kann der Fahrsch\u00fcler in dem Fall auch selbst f\u00fcr den Verkehrsversto\u00df zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches gilt \u00fcbrigens auch, wenn es w\u00e4hrend einer praktischen Fahrstunde zu einem Verkehrsunfall kommt. Auch hier haftet in der Regel der Fahrlehrer als Fahrzeugf\u00fchrer. Daneben kann aber auch ein Anspruch gegen den Fahrsch\u00fcler bestehen, wenn er einen Fahrfehler begeht, den er unter Ber\u00fccksichtigung seines Ausbildungsstandes leicht h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 772\/02).<\/p>\n<p>Parkgeb\u00fchren sind keine versteckten Zusatzkosten<\/p>\n<p>Wer an beliebten K\u00fcstenorten direkt am Strand parken m\u00f6chte, muss h\u00e4ufig zahlen. Doch handelt es sich dabei wom\u00f6glich um versteckte Strandgeb\u00fchren? Davon war ein K\u00fcstenbewohner in der Gemeinde Wangerland \u00fcberzeugt und klagte gegen Parkentgelte f\u00fcr strandnahe Parkpl\u00e4tze. Er sah darin eine versteckte und damit unzul\u00e4ssige Geb\u00fchr f\u00fcr den Zugang zum Strand. Doch nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den erhobenen Betr\u00e4gen um Entgelte f\u00fcr die Nutzung von Parkfl\u00e4chen und nicht um Geb\u00fchren f\u00fcr den Strandbesuch selbst. Die M\u00f6glichkeit, den Strand zu erreichen, werde dadurch nicht eingeschr\u00e4nkt. Entscheidend war in diesem Fall, dass Besucher nicht verpflichtet sind, die kostenpflichtigen Parkpl\u00e4tze zu nutzen. Bezahlt wird lediglich f\u00fcr den Komfort, das Fahrzeug in unmittelbarer Strandn\u00e4he abzustellen. Der freie Zugang zum Strand bleibt davon unber\u00fchrt (Verwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 6 A 1883\/24).<\/p>\n<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p>\n<p>Dann schauen Sie im <noindex><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a><\/noindex> vorbei.<\/p>\n<p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 3,2 Milliarden Euro.<\/p>\n<p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p>\n<p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p>\n<p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p>\n<p>Dr. Matthias Maslaton<\/p>\n<p>Wolfgang Mathmann<\/p>\n<p>Dr. Shiva Meyer<\/p>\n<p>Hanno Petersen<\/p>\n<p>Dr. Joerg Schwarze<\/p>\n<p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p>\n<p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p>\n<p>ARAG SE<\/p>\n<p>Jennifer Kallweit<\/p>\n<p>ARAG Platz 1<\/p>\n<p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p>\n<p>+49 211 963-3115<\/p>\n<p><figure class=\"hammy-responsive \" title=\"\"  data-media=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/477296.png\"><noscript><img src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/477296.png\" alt=\"b07b1d0a9d6b1df6b60650e5e6a54b6c9043879b\" title=\"\" width=\"\" height=\"\"><\/noscript><\/figure><\/p>\n<p><noindex><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/noindex><\/p>\n<p><b>Pressekontakt<\/b><\/p>\n<p>Klaarkiming Kommunikation<\/p>\n<p>Claudia Wenski<\/p>\n<p>Steinberg 4<\/p>\n<p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p>\n<p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p>\n<p><figure class=\"hammy-responsive \" title=\"\"  data-media=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/477296.png\"><noscript><img src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/477296.png\" alt=\"b07b1d0a9d6b1df6b60650e5e6a54b6c9043879b\" title=\"\" width=\"\" height=\"\"><\/noscript><\/figure><\/p>\n<p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p>\n<p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit vier ungew\u00f6hnlichen F\u00e4llen aus dem Verkehrsrecht Ob betrunken im Parkhaus, ein gef\u00e4hrlicher Gully oder angebliche Strandgeb\u00fchren: Im Stra\u00dfenverkehr kommt es immer wieder zu kuriosen F\u00e4llen. 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