{"id":4986,"date":"2011-12-23T13:38:09","date_gmt":"2011-12-23T11:38:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/?p=4986"},"modified":"2011-12-23T13:38:09","modified_gmt":"2011-12-23T11:38:09","slug":"onlinebanking-80-prozent-mehr-datenklau-als-2009","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.onlineshops-finden.de\/nachrichten-online-shop\/onlinebanking-80-prozent-mehr-datenklau-als-2009-104986\/","title":{"rendered":"Onlinebanking: 80 Prozent mehr Datenklau als 2009"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; width: 100px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\">\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><figure class=\"hammy-responsive alignleft\" title=\"Die Betr\u00fcger, darunter organisierte Banden, entwickeln immer neue, raffiniertere Methoden\"  data-media=\"http:\/\/www.pr-gateway.de\/components\/com_gateway\/showimage.php?width=200&height=200&id=89998\"><noscript><img src=\"http:\/\/www.pr-gateway.de\/components\/com_gateway\/showimage.php?width=200&height=200&id=89998\" alt=\"\" title=\"Die Betr\u00fcger, darunter organisierte Banden, entwickeln immer neue, raffiniertere Methoden\" width=\"144\" height=\"95\"><\/noscript><\/figure><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Banken haften in der Regel, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht beachtet hat<\/p>\n<div>Einer von drei Deutschen f\u00fchrt mittlerweile sein Konto im Internet. Doch viele Nutzer werden dabei ein mulmiges Gef\u00fchl nicht ganz los: Was, wenn sich jemand an meinem Konto zu schaffen macht? Wie bekomme ich dann mein Geld wieder? Die Sorge ist berechtigt: Im Internet grassiert die Kriminalit\u00e4t. In 5.300 F\u00e4llen haben Betr\u00fcger im vergangenen Jahr Kontodaten abgefischt \u2013 das sind 80 Prozent mehr als 2009. Insgesamt 21 Millionen Euro konnten die Ganoven erbeuten. Welche Rechte die Opfer der Cyber-Kriminellen haben, erkl\u00e4rt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.<\/div>\n<p><!--more-->Immer wieder erwischt Menschen in Deutschland beim Blick auf ihr Konto der kalte Schrecken: Unbekannte haben Geld abgehoben, im schlimmsten Fall gleich mehrere Tausend Euro auf einmal. Die Betr\u00fcger, darunter organisierte Banden, entwickeln immer neue, raffiniertere Methoden. \u201cWirklich gesch\u00fctzt vor illegalen Zugriffen ist im Internet kein Konto\u201d, warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. \u201cGanz aufs Online-Banking zu verzichten, ist sicher keine L\u00f6sung. Die Nutzer sollten sich der Risiken allerdings bewusst sein.\u201d Meist arbeiten die Datendiebe mit sogenannter Trojaner-Software, die zum Ausspionieren von Zugangsdaten verwendet wird. Diese Schad-Software wird \u00fcber Emails verschickt oder lauert auf manipulierten Websites. Ein falscher Klick reicht aus, und schon ist der Computer infiziert. Der Nutzer bekommt davon in den meisten F\u00e4llen nichts mit \u2013 bis es zu sp\u00e4t ist.<\/p>\n<p>Von normalen Kunden darf kein IT-Fachwissen erwartet werden<br \/>\nIn einem wegweisenden Urteil hat das Amtsgericht Wiesloch im Jahr 2008 entschieden, dass die Bank nicht das gesamte Risiko auf den Kunden abladen kann (Az. 4 C 57\/08). Das bedeutet: Wenn der Kunde die Sorgfaltspflichten eines \u201cdurchschnittlichen PC-Nutzers\u201d einh\u00e4lt, m\u00fcssen die Banken f\u00fcr den Schaden haften und das Geld zur\u00fcckerstatten. \u201cG\u00e4nzlich frei von Pflichten sind Bankkunden damit aber nicht\u201d, betont Anne Kronzucker. \u201cDie g\u00e4ngigen Sicherheitsregeln muss der Kunde schon einhalten.\u201d Nach Ansicht mancher Gerichte reicht daf\u00fcr bereits ein aktualisiertes Virenschutzprogramm aus. Es gibt jedoch keine Garantie daf\u00fcr, dass alle Gerichte so entscheiden. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen sich somit au\u00dferdem eine Firewall und eine laufende Aktualisierung des Betriebssystems. \u201cEs gibt aber keine grunds\u00e4tzliche Regelung, zumal die technische Entwicklung immer neue Sachverhalte ergibt\u201d, erg\u00e4nzt die D.A.S. Rechtsexpertin. \u201cDie Richter entscheiden im Einzelfall.\u201d Immerhin kann von einem normalen Bank-Kunden kein IT-Fachwissen erwartet werden, so das Amtsgericht Wiesloch. Auch das Landgericht K\u00f6ln war der Meinung, dass die Latte in puncto Sorgfaltspflicht nicht zu hoch gelegt werden d\u00fcrfe (Az. 9 S 195\/07). Neben den genannten Sicherheitsma\u00dfnahmen f\u00fcr den Computer verlangte dieses Gericht auch einen sorgf\u00e4ltigen Umgang mit Pin- und Tan-Nummern sowie beispielsweise das Bemerken auff\u00e4llig gef\u00e4lschter Internet Seiten, etwa aufgrund von Schreibfehlern oder falscher Internet-Adresse. Eine besonders spezialisierte Schutzsoftware oder individuelle Einstellungen des Betriebssystems k\u00f6nnten jedoch nicht gefordert werden. Wichtig: Bankkunden sollten sich unbedingt \u00fcber die Haftungsbedingungen ihrer Bank zu informieren. Denn zwischen Bank und Kunde kann per Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) vereinbart werden, welche Vorsichtsma\u00dfregeln der Kunde einhalten muss, um im Ernstfall nicht haften zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Auch der Kunde muss auf Sicherheit achten<br \/>\nDer Gesetzgeber hat den Zahlungsverkehr mit Wirkung zum 1.11.2009 neu geregelt und f\u00fcr etwas mehr Rechtssicherheit im virtuellen Raum gesorgt. Demnach haftet ein Kunde jetzt nur mit maximal 150 Euro, wenn ihm nach einem Datendiebstahl das Konto leer ger\u00e4umt worden ist \u2013 ausgenommen bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz (\u00a7 675v BGB). Allerdings haben die Verbraucher nach wie vor keinen Freifahrtschein: \u201cWenn jemand seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Zugangsdaten verletzt hat, muss die Bank nicht f\u00fcr den Schaden aufkommen.\u201d Wer also seine Passw\u00f6rter, Pins und Tans im Rechner speichert, per Email verschickt oder auf bankfremden Websites eingibt, kann unter Umst\u00e4nden leer ausgehen. Denn so k\u00f6nnen die Kriminellen die Daten leicht aussp\u00e4hen. Auch allzu vertrauensseliges Verhalten im Netz sollte vermieden werden. Wenn man zum Beispiel auf der Website der Bank pl\u00f6tzlich aufgefordert wird, gleich mehrere Tan-Nummern auf einmal einzugeben, sollten alle Alarmglocken klingeln: Vermutlich handelt es sich um eine Phishing-Website. Das ist eine manipulierte Website, mit der die Betr\u00fcger Informationen abfischen k\u00f6nnen \u2013 auch, wenn sie den Internetseiten der Banken mitunter t\u00e4uschend \u00e4hnlich sehen. Wer seine Daten trotz solcher verd\u00e4chtiger Anzeichen preisgibt, hat wom\u00f6glich keinen Anspruch auf eine volle R\u00fcckerstattung seines Geldes. Das best\u00e4tigte auch das Kammergericht Berlin (Az. 26 U 159\/09). Allerdings musste die Bank in diesem Fall 70 Prozent des Schadens tragen, weil sie noch das veraltete Pin\/Tan-Verfahren anwendete. Dabei erh\u00e4lt der Kunde eine Liste von Tan-Nummern auf Papier, mit denen er \u00dcberweisungen best\u00e4tigen kann. Deutlich weniger anf\u00e4llig ist das System Mobile Tan oder mTan. Hier bekommt man pro \u00dcberweisung eine individuell generierte Tan per SMS geschickt. Am sichersten ist nach Ansicht vieler Experten derzeit eine Version des HBCI-Verfahrens, bei dem der Kunde zur Identifizierung eine Chipkarte in ein externes Leseger\u00e4t schiebt, das an seinen Computer angeschlossen ist. \u201cAuch die Banken haben eine Sorgfaltspflicht zu erf\u00fcllen: Wenn sie ihren Kunden mit der veralteten Pin\/Tan-Methode arbeiten lassen, stehen sie im Schadensfall schlecht da\u201d, sagt die D.A.S. Juristin. \u201cNutzt die Bank ein sichereres Verfahren, kann es f\u00fcr den Kunden allerdings im Schadensfall schwieriger werden. Denn dann nehmen die Gerichte eine Beweiserleichterung zu Gunsten der Banken an.\u201d In diesem Fall wird oft davon ausgegangen, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung nur der Bankkunde Zugriff auf die Daten wie etwa Pin und mTAN hat und er die \u00dcberweisung daher entweder selbst veranlasst oder den T\u00e4tern den Zugriff auf seine Daten erm\u00f6glicht haben muss.<br \/>\nWeitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter <noindex><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.das-rechtsportal.de\/\" title=\"Ihr Portal ins Recht gibt unterhaltsam und einpr\u00e4gsam Infos und Tipps zu vielen Rechtsfragen sowie aktuelle Urteile und Musterschreiben. \" >www.das-rechtsportal.de\/<\/a><\/noindex><br \/>\nD.A.S. Rechtsschutzversicherung<br \/>\nAnne Kronzucker<br \/>\nThomas-Dehler-Str. 2<br \/>\n81728 M\u00fcnchen<br \/>\n089 6275-1613<br \/>\nwww.das.de<br \/>\ndas@hartzkom.de<\/p>\n<p>Pressekontakt:<br \/>\nHARTZKOM<br \/>\nKatja Rheude<br \/>\nAnglerstr. 11<br \/>\n80339 M\u00fcnchen<br \/>\ndas@hartzkom.de<br \/>\n089 9984610<br \/>\nhttp:\/\/www.hartzkom.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Banken haften in der Regel, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht beachtet hat Einer von drei Deutschen f\u00fchrt mittlerweile sein Konto im Internet. Doch viele Nutzer werden dabei ein mulmiges Gef\u00fchl nicht ganz los: Was, wenn sich jemand an meinem Konto zu schaffen macht? Wie bekomme ich dann mein Geld wieder? 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