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Jugendschutzbeauftragter oder Jugendschutzbeauftragte

Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist für geschäftsmäßige Internetangebote mit erotischen Inhalten gesetzliche Pflicht. Seit vielen Jahren stehen wir unseren betreuten Projekten bereits als Jugendschutzbeauftragte kompetent, zuverlässig und erfahren zur Seite. Unsere Dienstleistung umfasst die Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter bzw. Jugendschutzbeauftragte für erotische Internetseite, die für jedes gewerbsmäßig betriebene Internetangebot, welches potentiell jugendbeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen kann, gesetzlich vorgeschrieben ist. Wird versäumt einen Jugendschutzbeauftragten in solch einem Falle einzusetzen, so kann dies mit einer Strafe bis zu 500.000,- Euro belegt werden. Einen Jugendschutzbeauftragten einzusetzen ist in der Regel sehr einfach, da ausreichend Dienstleister in diesem Bereich vorhanden sind und einen überschaubaren Kostenfaktor darstellen. Gehen Sie also kein Risiko ein, wenn Sie zu besagten Anbietern gehören und setzen Sie einen geeigneten Jugendschutzbeauftragten ein.

Online Shop Eintrag:
1889
Eingetragen am:
28.02.2009
Aktualisiert am:
05.10.2017

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