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... wenn der Kunde nicht zahlt! Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt leider immer weiter, Firmen und Privatleute lassen sich beim Zahlen offener Rechnungen immer mehr Zeit. Nicht nur Kleinunternehmer und Handwerker stehen wegen ihrer Aussenstände unter Druck. Wenn Kunden nicht zahlen wollen, hilft nur die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche, um zu einer schnellen und erfolgreichen Befriedigung der Gläubiger zu gelangen. Die Lösung für Industrie, Handwerk und Handel: easyinkasso.de ist ein professioneller Inkassodienstleister mit einem hocheffizienten Mahn- und Inkassowesen der schnell, effektiv und kostengünstig Forderungen einzieht damit Gläubiger zu Ihrem Geld kommen. Über das einfach gestaltene Online-Portal www.easyinkasso.de sind die Forderungen gegen Schuldner easy eingetragen. Hinweis Die Gebühren, Kosten und Auslagen sind vom Schuldner in voller Höhe zu erstatten wenn Ihre Forderung berechtigt ist, der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet und nicht zahlungsunfähig ist. Gebühren Rechtsanwalt Die Gebühren der Beauftragung des Rechtsanwalts richten sich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können frei vereinbart werden. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Streitwert. Bei einer Zahlungsforderung ist dieses die Höhe der Hauptforderung (z.B. Kaufpreis). Die Gebührensätze sind in einer Tabelle zum RVG festgeschrieben (s. Streitwerttabelle im Anhang). Allerdings können bei anwaltlichen Mahnschreiben die Gebührensätze zwischen 0,5 und 2,5 angesetzt werden. Der Rechtsanwalt entscheidet über den Gebührensatz unter anderem je nach Aufwand, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache. In der Regel wird die Schwellengebühr von 1,3 angesetzt. Auf die Gebühren kommen jeweils noch die Auslagen als auch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Bei ausländischen Auftraggebern innerhalb der EU sind die Anwaltsgebühren ohne Mehrwertsteuer zu zahlen. Ein Erfolgshonorar oder die Verabredung eines Prozentsatzes der eingebrachten Summe ist in Deutschland verboten.

Online Shop Eintrag:
7010
Eingetragen am:
23.07.2014
Aktualisiert am:
05.10.2017

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