Steuerberater Roland Franz gibt den steuerrechtlichen Hinweis: „Lassen Sie sich nicht verleiten. Die Bonpflicht ist gesetzlich verankert ( (AO)). Ein Verstoß dagegen kostet Sie den Verlust der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung. Dies wiederum hat zur Folge, dass es das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung leichter hat, wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung Umsatz/Gewinnschätzungen vornehmen zu können“.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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