Die Apotheke Apotal setzt als erste Versandapotheke das Urteil des BGHs vom 09.09.2010 um, hierdurch sind Rabatte und Zugaben für Medikamente, welcher der Verschreibungspflicht unterliegen, zulässig. Für die Kunden bedeutet das, sie erhalten bei jeder Einsendung eines Rezeptes einen APOtaler. Der APOtaler hat einen Wert von 1,50 Euro und kann bei der nächsten Bestellung eingesetzt werden.

Der Apotal Apotheker Heinz-Peter-Fichtler begrüßte diese Entscheidung mit den Worten: „Wir begrüßen das Urteil sehr, denn dadurch wurde ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil, den deutsche Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken hatten, abgemildert. Wir werden weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, unseren Kunden Kosten zu ersparen.“

Der Online-Shop Apotal.de bietet seinen Kunden ein nahezu komplettes Produktsortiment und viele günstige Angebote. Kunden sparen fast 20 Prozent Bei freiverkäuflichen und auch bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln sparen die Kunden bei Online-Bestellungen bis zu 20 Prozent, die Ersparnisse bei Angeboten liegen sogar bei bis zu 70 Prozent. Alle deutschlandweiten Lieferungen werden kostenlos durchgeführt. Auch europaweit wird ausgeliefert, die Lieferkosten können telefonisch erfragt werden. Unabhängige Testverfahren haben Apotal auf Platz 1 gewählt und auch die verschiedensten erhaltenen Zertifikate sorgen für einen Einkauf ohne Risiko.

Bezahlt werden kann ganz bequem per Sofortüberweisung, Lastschrift, Nachnahme und ab einem Warenwert von 30,00 Euro auch per PayPal. Für Wiederkäufer besteht auch die Möglichkeit eines Kaufs auf Rechnung. Freiumschläge können kostenlos angefordert werden.
Über eine Gratis-Telefonhotline steht Kunden und Interessenten ein kompetentes und hilfsbereites Service -Team mit dem entsprechenden Fachwissen zur Verfügung. Bestellungen können direkt über den Shop, per Fax oder auch per Telefon durchgeführt werden.

Detaillierte Informationen über die komplette Angebotspalette, Preise und Geschäftsbedingungen finden Kunden auf der Webseite www.apotal.de.

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